Norm
EO §402 BRechtssatz
Im Verfahren über den Antrag auf Erlassung einer EV ist ein Rekurs gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, womit einem Revisionsrekurse aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0005717Dokumentnummer
JJR_19250624_OGH0002_0010OB00583_2500000_001