Norm
ABGB §613Rechtssatz
Ist das grundbücherliche Eigentum durch die rechtskräftige Anmerkung einer fideikommissarischen Substitution beschränkt, so ist eine Belastung der Liegenschaft ohne substitutionsbehördliche Genehmigung ausgeschlossen. Es ist hiebei unerheblich, ob diese Anmerkung eine materielle Grundlage besitzt oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0015486Dokumentnummer
JJR_19250728_OGH0002_0020OB00685_2500000_001