Norm
ForstG 1852 §72Rechtssatz
Unzulässigkeit des Rechtsweges für Schadenersatzansprüche aus Beschädigungen des Waldeigentums, sobald die politische Behörde wegen der schädigenden Handlung ein Straferkenntnis erlassen hat (selbst wenn sie nicht auch gleichzeitig einen Schadenersatz zugesprochen hat).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0058864Dokumentnummer
JJR_19250901_OGH0002_0020OB00675_2500000_001