Norm
ZPO §235 DRechtssatz
Die Änderung des Begehrens auf Lösung der Eigentumsgemeinschaft durch Feilbietung in das Begehren auf Zahlung einer Ablöse gegen Überlassung des Anteiles des Klägers ist eine zulässige Klagsänderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0039483Dokumentnummer
JJR_19250916_OGH0002_0030OB00688_2500000_001