RS OGH 1925/9/28 Os553/25

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Veröffentlicht am 28.09.1925
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Norm

StPO §477

Rechtssatz

Setzt das Berufungsgericht an Stelle des vom Bezirksgerichte wegen Übertretung nach § 411 StG gefällten Schuldspruches einen solchen wegen Übertretung nach § 496 StG; so ist es nicht berechtigt, auch einer allfälligen Strafberufung des staatsanwaltschaftlichen Funktionärs Folge zu geben.

Entscheidungstexte

  • Os 553/25
    Entscheidungstext OGH 28.09.1925 Os 553/25
    Veröff: SSt V/109

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0101934

Dokumentnummer

JJR_19250928_OGH0002_0000OS00553_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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