RS OGH 1925/11/18 1Ob953/25, 1Ob80/18y

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Veröffentlicht am 18.11.1925
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Norm

ZPO §82

Rechtssatz

Gegen den über einen Antrag nach § 82 Abs 1 ZPO ergehenden Beschluß findet ein Rechtsmittel nicht statt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0036577

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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