Norm
AngG §27 A6Rechtssatz
Die Gerichte sind berechtigt, zu prüfen, ob die Entlassung oder Kündigung eines Privatangestellten, die im Sinne einer bestehenden Dienstpragmatik wegen ungünstiger Qualifikation erfolgte, gegen zwingende Vorschriften des AngG verstieß.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Dienstrecht, Pragmatik, Befähigung, Fähigkeit, Unfähigkeit, gerichtliche Geltendmachung, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Zulässigkeit, Rechtsweg, Klagbarkeit, vorzeitige AuflösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0029190Dokumentnummer
JJR_19251125_OGH0002_0010OB00968_2500000_001