RS OGH 1925/11/25 1Ob968/25

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Veröffentlicht am 25.11.1925
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Norm

AngG §27 A6

Rechtssatz

Die Gerichte sind berechtigt, zu prüfen, ob die Entlassung oder Kündigung eines Privatangestellten, die im Sinne einer bestehenden Dienstpragmatik wegen ungünstiger Qualifikation erfolgte, gegen zwingende Vorschriften des AngG verstieß.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 968/25
    Entscheidungstext OGH 25.11.1925 1 Ob 968/25
    Veröff: SZ 7/379

Schlagworte

SW: Angestellte, Dienstrecht, Pragmatik, Befähigung, Fähigkeit, Unfähigkeit, gerichtliche Geltendmachung, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Zulässigkeit, Rechtsweg, Klagbarkeit, vorzeitige Auflösung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0029190

Dokumentnummer

JJR_19251125_OGH0002_0010OB00968_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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