Norm
EO §172Rechtssatz
Ein in der Einlaufstelle des Grundbuchsgerichtes, das zugleich Exekutionsgericht ist, am Versteigerungstage vor Beginn der Versteigerung einlangendes Gesuch um Einverleibung des Pfandrechtes für eine ärarische Gebührenforderung ist keine rechtzeitige Anmeldung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0003008Dokumentnummer
JJR_19251229_OGH0002_0030OB00978_2500000_001