Norm
StPO §46Rechtssatz
Im Falle das Bezirksgericht über eine wegen ein und derselben Tat erhobene öffentliche und Privatanklage erkennt, daß nur der Tatbestand eines Offizialdeliktes vorliegt und dieses Urteil vom Beschuldigten mit Berufung angefochten wird, ist zur Berufungsverhandlung auch der Privatankläger zu laden und zuzulassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0096923Dokumentnummer
JJR_19260108_OGH0002_0000OS00748_2500000_001