Norm
ABGB §1162 IAaRechtssatz
Die vertragswidrig auf zu kurze Frist erklärte Kündigung eines Dienstverhältnisses steht in ihren Wirkungen einer vorzeitig ohne wichtige Gründe ausgesprochenen Entlassung gleich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Auflösung, fristwidrig, EntlassungsgrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0028162Dokumentnummer
JJR_19260202_OGH0002_0030OB00069_2600000_002