RS OGH 1926/2/17 2Ob97/26

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Veröffentlicht am 17.02.1926
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Norm

ZPO §539

Rechtssatz

Auch wenn der Ratskammerbeschluß, mit dem der Subsidiarantrag auf Einleitung der Voruntersuchung wegen Verdachtes der falschen Zeugenaussage abgewiesen wurde, bloß das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes verneint und die Frage nach dem objektiven Tatbestande unerörtert läßt, ist die Wiederaufnahmsklage zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 97/26
    Entscheidungstext OGH 17.02.1926 2 Ob 97/26
    Veröff: SZ 8/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0044643

Dokumentnummer

JJR_19260217_OGH0002_0020OB00097_2600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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