RS OGH 1926/3/10 2Ob183/26, 7Ob573/88, 8Ob370/97p, 7Ob251/02s, 10Ob21/07x, 5Ob29/19d, 5Ob193/21z

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Veröffentlicht am 10.03.1926
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Norm

ABGB §922
ABGB §934

Rechtssatz

Ansprüche wegen Gewährleistung und wegen Verkürzung über die Hälfte können nebeneinander bestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0022009

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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