Norm
ABGB §922Rechtssatz
Ansprüche wegen Gewährleistung und wegen Verkürzung über die Hälfte können nebeneinander bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0022009Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2022