RS OGH 1926/3/20 1Ob225/26, 3Ob2/83

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Veröffentlicht am 20.03.1926
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Norm

EO §154

Rechtssatz

Der Ersteher ist zum Antrage auf Einstellung der Wiederversteigerung nicht, wohl aber zur Beschwerde dagegen berechtigt, daß die Wiederversteigerung trotz einem Einstellungsantrage eines hiezu berechtigten Beteiligten fortgesetzt wird. Eine Einstellung des Wiederversteigerungsverfahrens darf nur mit Zustimmung aller Meistbotsbeteiligten geschehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0003159

Dokumentnummer

JJR_19260320_OGH0002_0010OB00225_2600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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