Norm
AngG §20 I4Rechtssatz
Wird der Angestellte von einer Arbeiterorganisation zum Scheiden aus seinem Dienste veranlaßt und verläßt er seinen Dienstposten, obwohl der Dienstgeber diesen Austritt nicht für sich gelten läßt, so stehen dem Angestellten Ansprüche auf Lohn für die Kündigungsfrist gegen den Dienstgeber nicht zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Arbeitnehmerorganisation, Arbeitnehmervertreter, Betriebsrat, Fernbleiben, Arbeitsplatz, Abwesenheit, Entgelt, Gehalt, Fortzahlung, AnspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0028245Dokumentnummer
JJR_19260420_OGH0002_0020OB00326_2600000_001