RS OGH 1926/4/20 2Ob326/26

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Veröffentlicht am 20.04.1926
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Norm

AngG §20 I4

Rechtssatz

Wird der Angestellte von einer Arbeiterorganisation zum Scheiden aus seinem Dienste veranlaßt und verläßt er seinen Dienstposten, obwohl der Dienstgeber diesen Austritt nicht für sich gelten läßt, so stehen dem Angestellten Ansprüche auf Lohn für die Kündigungsfrist gegen den Dienstgeber nicht zu.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 326/26
    Entscheidungstext OGH 20.04.1926 2 Ob 326/26
    Veröff: SZ 8/124

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Arbeitnehmerorganisation, Arbeitnehmervertreter, Betriebsrat, Fernbleiben, Arbeitsplatz, Abwesenheit, Entgelt, Gehalt, Fortzahlung, Anspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0028245

Dokumentnummer

JJR_19260420_OGH0002_0020OB00326_2600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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