Norm
ABGB §951Rechtssatz
Das Klagebegehren des verkürzten Noterben muß darauf gerichtet sein, daß der Beschenkte behufs Befriedigung des Noterben wegen des zu beziffernden Betrages des Ergänzungsanspruches die Exekution in den geschenkten Gegenstand zu dulden habe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0025638Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.10.2011