Norm
ABGB §331Rechtssatz
Zurückbehaltungsrecht an einer Liegenschaft wegen Aufwendungen für sie. Zu den Aufwendungen gehört der für die Liegenschaft gezahlte Kaufpreis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0011487Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.03.2018