Norm
ABGB §141 IARechtssatz
Die Verpflichtung des Vaters, für seine erwerbsunfähige Tochter auch nach deren Verheiratung zu sorgen, greift nur subsidiär in dem Falle Platz, als der Schwiegersohn auch bei der gebotenen äußersten Einschränkung des eigenen Bedarfes nicht imstande ist, seiner ihm gemäß § 91 ABGB obliegenden Unterhaltspflicht zu genügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0047698Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2016