Norm
JN §88 Abs2 BRechtssatz
Eine Faktura, die neben der Angabe des mit dem Klageorte identischen Zahlungsortes noch einen anderen, außerhalb des Sprengels des Gerichtes des Klageortes liegenden Zahlungsort enthält, vermag den Fakturengerichtsstand nicht zu begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0046658Dokumentnummer
JJR_19270118_OGH0002_0030OB00022_2700000_002