Norm
AngG §34Rechtssatz
Das im § 34 AngG aufgestellte Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung gilt nicht für Ansprüche des am Gewinne beteiligten Angestellten auf Rechnungslegung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: commis interesse, Gewinnbeteiligung, Umsatzbeteiligung, Beteiligung, Ersatzanspruch, Ersatzansprüche, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Präklusion, Präklusivfrist, Ausschluß, Fallfrist, Verfall, Frist, vorzeitiger Austritt, EntlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0029898Dokumentnummer
JJR_19270202_OGH0002_0010OB00080_2700000_001