Norm
EO §140Rechtssatz
(Zum AHGB) Durch die Beschreibung und Schätzung des Zubehörs der zu versteigernden Liegenschaft erlangt der betreibende Gläubiger an dem Zubehör konstitutiv ein Befriedigungsrecht. Das Zubehör kann von diesem Zeitpunkt an pfandfrei von einem Dritten nur bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 367 ABGB oder des Art 306 AHGB in das Eigentum erworben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0002802Dokumentnummer
JJR_19270209_OGH0002_0010OB00043_2700000_001