Norm
ZPO §575Rechtssatz
Im Falle der Verlängerung der dem Bestandgeber bestimmten Räumungsfrist beginnt die Frist zum Antrage auf Räumungsexekution erst mit dem Ablauf der verlängerten Räumungsfrist zu laufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0044922Dokumentnummer
JJR_19270329_OGH0002_0010OB00304_2700000_001