Norm
StPO §281 Z8 ARechtssatz
Es begründet keine Überschreitung der Anklage, wenn das Urteil die Fahrlässigkeit des Angeklagten bei Herbeiführung seiner Zahlungsunfähigkeit (§ 486 Z 1 StG) in anderen Umständen als die Anklage erblickt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0099713Dokumentnummer
JJR_19270330_OGH0002_0000OS00600_2600000_001