Norm
ABGB §481Rechtssatz
Bei Veräusserung zweier demselben Eigentümer gehöriger Grundstücke, von denen eines offenkundig dem anderen dient, an zwei verschiedene Personen kann der Erwerber des dienenden Grundstückes nicht auf die Beseitigung der betreffenden Anlage mit der Begründung dringen, dass die Dienstbarkeit nicht verbüchert sei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0015167Dokumentnummer
JJR_19270517_OGH0002_0010OB00455_2700000_001