RS OGH 1927/5/17 1Ob455/27

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Veröffentlicht am 17.05.1927
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Norm

ABGB §481

Rechtssatz

Bei Veräusserung zweier demselben Eigentümer gehöriger Grundstücke, von denen eines offenkundig dem anderen dient, an zwei verschiedene Personen kann der Erwerber des dienenden Grundstückes nicht auf die Beseitigung der betreffenden Anlage mit der Begründung dringen, dass die Dienstbarkeit nicht verbüchert sei.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 455/27
    Entscheidungstext OGH 17.05.1927 1 Ob 455/27
    Veröff: SZ 9/137

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0015167

Dokumentnummer

JJR_19270517_OGH0002_0010OB00455_2700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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