RS OGH 1927/9/6 1Ob825/27

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.1927
beobachten
merken

Norm

AngG §20 VII

Rechtssatz

Nach Versäumung der Kündigungsfrist kann nicht mehr auf Entlassungsgründe zurückgegriffen werden, es sei denn, daß sie in oder bei der Kündigung ausdrücklich behauptet wurden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 825/27
    Entscheidungstext OGH 06.09.1927 1 Ob 825/27
    Veröff: SZ 9/159

Schlagworte

SW: Angestellte, Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, Entlassungsgrund, Verwirkung, Geltendmachung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0028150

Dokumentnummer

JJR_19270906_OGH0002_0010OB00825_2700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten