Norm
AngG §20 VIIRechtssatz
Nach Versäumung der Kündigungsfrist kann nicht mehr auf Entlassungsgründe zurückgegriffen werden, es sei denn, daß sie in oder bei der Kündigung ausdrücklich behauptet wurden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, Entlassungsgrund, Verwirkung, GeltendmachungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0028150Dokumentnummer
JJR_19270906_OGH0002_0010OB00825_2700000_001