Norm
ZPO §458Rechtssatz
Die Zulässigkeit der Erlassung einer vor oder gleichzeitig mit einer Besitzstörungsklage beantragten einstweiligen Verfügung beurteilt sich nach den Bestimmungen der EO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0041622Dokumentnummer
JJR_19270927_OGH0002_0010OB00958_2700000_001