Norm
Rechtssatz
(Vor USchG 1960). Der Lebensgefährte ist dem Ehegatten im Sinne des § 3 USchG gleich zu behandeln. Klagen nach § 3 USchG gehören nicht zu den im § 224 Abs 1 Z 5 oder 6 a ZPO bezeichneten Streitigkeiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer