Norm
EO §251 Z6Rechtssatz
Das Vorhandensein technischer Hilfs- und Beleuchtungsmittel bei einem Karussel schließt dessen Beurteilung als Kleinbetrieb im Sinne de s§ 251 Z 6 EO nicht aus. Der Ausscheidungsgrund kann auch auf nach der Pfändung eingetretenen, jedoch vom Willen des Verpflichteten nicht beeinflußten Umständen beruhen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0003641Dokumentnummer
JJR_19271216_OGH0002_0010OB01263_2700000_001