Norm
GBG 1955 §29Rechtssatz
Ein Gesuch um bücherliche Anmerkung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes bleibt ohne Einfluß auf die Erledigung eines kurz vorher an demselben Tage eingelangten Gesuches um bücherliche Einverleibung der Eigentumsübertragung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0060500Dokumentnummer
JJR_19271221_OGH0002_0010OB01230_2700000_001