Norm
EKHG §5 IBRechtssatz
(Zum EHG) Haftung der Bundesbahnen für einen auf der österreichischen Strecke geschehenen Unfall auf einer Grenzbahn, wenn die Bundesbahnen auf der österreichischen Strecke "den Betrieb führen" und lediglich der Zugsförderungsdienst und Fahrdienst von einer ausländischen Bahnverwaltung besorgt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0057957Dokumentnummer
JJR_19271223_OGH0002_0020OB01241_2700000_001