Norm
EO §154Rechtssatz
(Zum VersVG 1917) Durch die Bewilligung der Wiederversteigerung erlischt das mit dem Zuschlage erworbene Eigentum des Erstehers. Ungeachtet der vom säumigen Ersteher vorgenommenen Kündigung eines Versicherungsvertrages kann der Verpflichtete die Rechte aus diesem Vertrage geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0003135Dokumentnummer
JJR_19280228_OGH0002_0010OB00211_2800000_001