Beisatz: Rekursrecht des Erstehers gegen den Meistbotsverteilungsbeschluss in allen jenen Punkten, die seine Rechtslage berühren (zB Zuweisung eines Deckungskapitals für die Dienstbarkeiten und dessen Höhe). (T1); Veröff: JBl 1966,47
Beis wie T1 nur: Rekursrecht des Erstehers gegen den Meistbotsverteilungsbeschluss in allen jenen Punkten, die seine Rechtslage berühren. (T2) Beisatz: Hier: Unterbliebene Zuweisung an Pfandgläubiger. (T3); Veröff: MietSlg 21723
Beisatz: Eingriff in die Rechte des Erstehers, wenn das Rekursgericht eine Zuweisung durch Übernahme in Anrechnung auf das Meistbot aufgehoben hat. (T4)
Beis wie T2; Beisatz: Kein Rekursrecht des Erstehers, betreffend Lasten, die er nach dem Versteigerungsedikt ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen hat. (T5)
Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Rekursrecht des Erstehers gegen Entscheidung über die Übernahme der bücherlichen Lasten in Anrechnung des Meistbots unter Bildung von Deckungskapitalien grundsätzlich bejaht. (T6)