Norm
EO §187Rechtssatz
Der die Erteilung des Zuschlages aufrecht erhaltende Beschluß des Rekursgerichtes kann vom Verpflichteten nicht angefochten werden, wenn er zum Versteigerungstermin nicht erschienen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0003200Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020