Norm
AO §53 Abs4Rechtssatz
Terminverlust und Wiederaufleben tritt auch bei Nichtzahlung strittiger Forderungen oder eines strittigen Teilbetrages von Forderungen ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0051931Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009