Norm
EO §156 IIERechtssatz
Der Ersteher eines Liegenschaftsanteiles kann auf Grund des Zuschlages die Entfernung des Verpflichteten aus der Wohnung auf der Liegenschaft, deren Anteil versteigert wurde, nicht begehren, wenn dieser die Wohnung auf Grund seines früheren Miteigentumsrechtes und einer Vereinbarung mit dem aneren Miteigentümer innehat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0002803Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012