Norm
ABGB §523 CaRechtssatz
Für die Negatorienklage ist auch derjenige passiv legitimiert, der sich nicht auf ein eigenes, sondern auf ein ihm angeblich von einem Dritten eingeräumtes Recht beruft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0012144Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013