Norm
WRG §2Rechtssatz
(Zum WRG) Das Fischereirecht in einem Werkskanal, der aus einem öffentlichen Gewässer abgeleitet ist und wieder in dieses mündet, steht dem im öffentlichen Gewässer Fischereiberechtigten zu, nicht dem Eigentümer des Kanals.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0082057Dokumentnummer
JJR_19280710_OGH0002_0040OB00157_2800000_001