Norm
GenG §5Rechtssatz
Das Schiedsgericht für Streitigkeiten zwischen einer Genossenschaft und ihren Mitgliedern ist für die Frage der Mitgliedschaft selbst nicht zuständig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0045239Dokumentnummer
JJR_19280918_OGH0002_0020OB00747_2800000_001