Norm
ZPO §150Rechtssatz
Hat der Vermieter trotz Kenntnis des vom rechtskräftig gekündigten Mieter eingebrachten Ansuchens um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einbringung der Einwendungen gegen die Kündigung die Räumungsexekution durchgeführt und den Mietgegenstand weiter vermietet, so muß er die Wohnung dem gekündigten Mieter sofort wieder übergeben, wenn diesem die Wiedereinsetzung bewilligt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0036680Dokumentnummer
JJR_19280918_OGH0002_0010OB00751_2800000_001