Norm
StPO §20Rechtssatz
Treten bei der Abstimmung Meinungsverschiedenheiten über die Strafart, das Strafmaß und die bedingte Verurteilung zutage, so ist die Abstimmung zu trennen und zuerst über die Strafart, dann über die Strafdauer und schließlich über die Anwendung des Gesetzes über die bedingte Verurteilung abzustimmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0096670Dokumentnummer
JJR_19280919_OGH0002_0040OS00560_2800000_001