Norm
UWG §7 ARechtssatz
Der Tatbestand des § 7 UWG wird durch einen über den unmittelbaren Wettbewerb hinaus verfolgten (politischen) Zweck nicht ausgeschlossen, sofern nur der Mitteilende mit seiner Herabsetzung des Wettbewerbers beabsichtigt, diesem Abnehmer zu entziehen und sich selbst zuzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0079150Dokumentnummer
JJR_19281214_OGH0002_0040OB00410_2800000_002