Norm
ABGB §367 DRechtssatz
Der Schutz des § 367 3. Fall ABGB greift nur Platz, wenn das Veräußerungsgeschäft und die Übergabe vom Vertrauensmanne des Eigentümers vorgenommen werden; die Übergabe kann auch auf die im § 428 ABGB angegebenen Art geschehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0012005Dokumentnummer
JJR_19290108_OGH0002_0020OB01146_2800000_001