RS OGH 1929/1/15 1Ob1104/28

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1929
beobachten
merken

Norm

ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006

Rechtssatz

Die Prüfung, ob ein Schiedsspruch gegen zwingende Rechtsvorschriften verstoße, hat sich nicht nur auf den Spruch selbst, sondern auch auf das ihm zugrundeliegende Rechtsgeschäft zu erstrecken.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 1104/28
    Entscheidungstext OGH 15.01.1929 1 Ob 1104/28
    Veröff: SZ 11/19

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0045074

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten