Norm
ZPO §405 ARechtssatz
Lautet das Klagebegehren auf Ausfolgung einer bestimmten Sache oder einer Sache gleicher Art, so kann der Beklagte zu einer der beiden Wahlleistungen verurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0041149Dokumentnummer
JJR_19290312_OGH0002_0020OB00228_2900000_001