Norm
AO §15Rechtssatz
Eine Forderung auf wiederkehrende Leistungen verwandelt sich mit der Ausgleichseröffnung in einen ihrem Werte entsprechenden Kapitalbetrag und ist als solcher nach den Bestimmungen des Ausgleiches zu bezahlen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0051489Dokumentnummer
JJR_19290312_OGH0002_0030OB00165_2900000_001