RS OGH 1929/6/20 Ds34/29

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Veröffentlicht am 20.06.1929
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Norm

DSt 1872 §2 G

Rechtssatz

Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte. Es begründet eine Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, wenn ein Anwalt in Verfolgung der Privatrechte seines Klienten einem Beamten die Erstattung einer Disziplinaranzeige androht, um diesen zur Erfüllung seiner diesen Rechten entsprechenden persönlichen Pflichten zu zwingen.

Entscheidungstexte

  • Ds 34/29
    Entscheidungstext OGH 20.06.1929 Ds 34/29
    Veröff: SSt 9/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0055220

Dokumentnummer

JJR_19290620_OGH0002_0000DS00034_2900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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