Norm
DSt 1872 §2 GRechtssatz
Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte. Es begründet eine Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes, wenn ein Anwalt in Verfolgung der Privatrechte seines Klienten einem Beamten die Erstattung einer Disziplinaranzeige androht, um diesen zur Erfüllung seiner diesen Rechten entsprechenden persönlichen Pflichten zu zwingen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0055220Dokumentnummer
JJR_19290620_OGH0002_0000DS00034_2900000_001