Norm
StPO §6 BRechtssatz
Voraussetzung für die Einrechnung der Tage des Postenlaufes in die Rechtsmittelfrist ist, dass die Rechtsmittelerklärung an das zuständige Gericht aufgegeben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0096205Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.10.2020