Norm
ABGB §1041 B3Rechtssatz
Sind dem Verpflichteten nicht gehörige Sachen als Zubehör einer Liegenschaft versteigert worden, so steht dem Eigentümer die Verwendungsklage gegen die Gläubiger, die infolgedessen mehr erhalten haben, auch zu, wenn er seine Ansprüche bei der Meistbotsverteilungstagsatzung vergeblich geltend gemacht hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0003329Dokumentnummer
JJR_19291015_OGH0002_0030OB00857_2900000_001