Norm
ZPO §406 AaRechtssatz
Der Mangel der Unterfertigung der Ausfertigung eines Schiedsspruches durch die Schiedsrichter kann noch nach Erhebung der Klage auf dessen Unwirksamerklärung bis zum Schlusse der mündlichen Verhandlung in erster Instanz behoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0041091Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022