Norm
GmbHG §84Rechtssatz
Die Kündigung des zwischen zwei Gesellschaftern bestehenden Gesellschaftsvertrages begründet für den Gesellschafter, der im Falle der Kündigung berechtigt ist, den Geschäftsanteil des anderen um einen bestimmten Wert zu übernehmen, nicht den Anspruch, daß der kündigende Gesellschafter als Geschäftsführer gelöscht werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0059972Dokumentnummer
JJR_19291106_OGH0002_0030OB00705_2900000_001