Norm
StPO §290 Abs2 ARechtssatz
Wenn einer Nichtigkeitsbeschwerde zugunsten des Angeklagten stattgegeben und die zulässigerweise ergriffene Berufung des Staatsanwaltes auf diese Entscheidung verwiesen wird, gilt das Verbot der reformatio in pejus nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0100594Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2015